OFFENER VERTRAG ÜBER DIE ÜBERSETZUNGSDIENSTLEISETUNGEN

Auftragnehmer — Laima Translations OÜ, vertreten durch den Direktor Strynadko Yevhenii

Auftraggeber — jegliche natürliche oder juristische Person, die die Übersetzungsdienstleistungen auf dieser Website bestellt.

Nach diesem Vertrag erfüllt der Auftragnehmer für den Auftraggeber folgende Dienstleistungsarten:

  • Übersetzung von Texten des Auftraggebers aus einer / in eine Fremdsprache;
  • Korrektur und Lektorat von Übersetzungen,

und der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer eine Vergütung für die erbrachten Leistungen aus.

2. BEDINGUNGEN DER ERFÜLLUNG DER ARBEIT (ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN)

2.1. Der Auftragnehmer erfüllt Arbeiten nach diesem Vertrag gemäß den Aufträgen des Auftraggebers, die an den Auftragnehmer per E-Mail oder in einer anderen Art, die einen ordnungsgemäßen Eingang des Auftrags beim Auftragnehmer sicherstellt, gerichtet werden. Der Auftragnehmer nimmt die Arbeit unverzüglich nach dem Eingang der Dokumente (Dateien und/oder anderen Unterlagen) des Auftraggebers auf.

2.2. Zusammen mit dem Auftrag werden vom Auftraggeber für die Erfüllung der Arbeiten notwendige Text- und andere Materialien in dem von den Parteien vereinbarten Format übermittelt oder übersendet, die Schreibweise von Eigennamen der jeweiligen Dokumente bereit gestellt.

2.3. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Mitwirkung bei der Erfüllung der Arbeiten, insbesondere: erklärt ggf. die Bedeutung der Begriffe aufgrund der Besonderheit des Textes und der dazu gestellten Forderungen, ergreift auf Bitte des Auftragnehmers andere Maßnahmen, die für eine ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags in der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Frist notwendig sind.

2.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Dienstleistungen auf einem hohen beruflichen Niveau zu erbringen und die erfüllte Arbeit nach dem Auftrag in der gemäß dem Punkt 2.5 dieses Vertrags berechneten Frist zu übergeben.

2.5. Frist für die Erfüllung der Arbeiten nach jedem Auftrag wird aufgrund des folgenden Parameters festgelegt: mindestens 10 (zehn) Berechnungsseiten pro Arbeitstag (1 Berechnungsseite enthält 1500 Zeichen inkl. Leerstellen). Eine vorfristige Erfüllung der Arbeit ist keine Grundlage für die Erhöhung der Vergütungssumme, die gemäß dem Abschnitt 3 dieses Vertrags festgelegt ist.

Berechnung des Umfangs und der Frist der Übersetzung wird wie folgt ausgeführt:

  • Ist der Ausgangstext in einem Format dargelegt, der die Berechnung der Zeichen ermöglicht, — nach dem Original.
  • Bei Unmöglichkeit der Berechnung nach dem Ausgangstext — nach der erfüllten Übersetzung.

Bei den Sprachen, deren Alphabet nicht lateinisch ist (Japanisch, Chinesisch, Arabisch etc.), erfolgt die Berechnung jedenfalls nach dem russischen Text unabhängig davon, ob es sich um ein Ausgangs- oder Zieltext handelt.

2.6. Der übersetzte Text wird vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in demselben Format wie Original übergeben, wenn der Auftraggeber anders nicht festgelegt hat.

2.7. Bei Bedarf fertigt der Auftragnehmer Glossare an, die vom Auftraggeber genehmigt werden. Nach Ablauf der Arbeit werden elektronische Kopien der Glossare als Word-Dateien vom Auftragnehmer dem Auftraggeber übergeben.

2.8. Nach Ablauf der Arbeit nach dem Auftrag benachrichtigt der Auftragnehmer darüber den Auftraggeber und richtet an diesen das Ergebnis der Arbeit. Nach dem Eingang des Ergebnisses der Arbeit hat der Auftraggeber es unverzüglich zu prüfen.

2.9. Die Arbeiten nach dem Auftrag gelten als ordnungsgemäß und in vollem Umfang erfüllt und vom Auftraggeber angenommen, wenn der Auftragnehmer innerhalb von 15 (fünfzehn) Arbeitstagen nach dem Eingang beim Auftraggeber der Benachrichtigung über den Abschluss der Arbeit keine Beanstandungen seitens des Auftraggebers erhält.

Stellt der Auftraggeber Mängel fest, hat er darüber den Auftragnehmer in Kenntnis zu setzen, der diese Mängel in der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist behebt. Mängel, die in der erfüllten Arbeit, darunter nach dem Ablauf der oben genannten Frist, festgestellt sind und durch Verschulden des Auftragnehmers entstanden sind, sind vom Auftragnehmer unentgeltlich in der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist zu beheben.

Mängel, die infolge der Nichterfüllung vom Auftraggeber der auf ihn auferlegten Pflichten oder durch sein Verschulden entstanden sind, werden vom Auftragnehmer gegen zusätzlichen Entgelt oder vom Auftraggeber selbständig auf eigene Rechnung behoben.

2.10. Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung über die Vertraulichkeit aller im Zuge der Arbeitserfüllung bekannt gewordenen Informationen, die vom Auftraggeber bereit gestellt werden. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nach, hat er den Schaden zu ersetzen, der mit der Nichterfüllung dieser Verpflichtung verbunden ist.

2.11. Der Auftragnehmer organisiert selbständig die ganze Arbeit an der Erfüllung dieses Vertrags, bestellt unmittelbare Arbeitnehmer und verteilt die Pflichten unter ihnen. Zum Zweck der Prüfung der Qualität der Arbeiten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer übergeben will, kann der Auftraggeber an den Auftragnehmer einen Probetext (einen Teil des Auftrags) bis 1800 Zeichen (inkl. Leerstellen) richten, das der Auftragnehmer in die vom Auftraggeber genannte Sprache innerhalb eines Arbeitstages zu übersetzen hat. Probeübersetzung wird nicht bezahlt.

2.12. Innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach der Dienstleistungserbringung übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Bericht über die erbrachten Dienstleistungen nach diesem Vertrag in Form eines Protokolls, das von den Parteien unterzeichnet wird.

  1. VERTRAGSWERT UND ABRECHNUNGSORDNUNG

 

3.1. Für die Erbringung der Dienstleistungen (Erfüllung der Arbeiten) nach diesem Vertrag zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vergütung in der durch diesen Vertrag festgelegten Höhe und Ordnung aus.

3.2. Der Wert der Dienstleistungen wird gemäß der Spezifikation (Anlage Nr. 1 zu diesem Vertrag) nach jedem einzelnen Auftrag oder nach einer Gruppe der Aufträge nach dem Ermessen des Auftragnehmers bestimmt und darin angegeben.

3.3. Der Auftraggeber leistet die Bezahlung der Dienstleistungen in Euro durch Banküberweisung innerhalb von 2 (zwei) Banktagen nach dem Eingang einer Rechnung in elektronischer Form unter dem nachfolgenden obligatorischen Austausch der Dokumente in Urschrift.

3.4. Als Zeitpunkt der Bezahlung gilt der Moment des Eingangs der jeweiligen Summe auf das Bankkonto des Auftragnehmers.

  1. HAFTUNG DER PARTEIEN

 4.1. Für eine Nichterfüllung / nicht ordnungsgemäße Erfüllung der übernommenen Vertragspflichten haften die Parteien gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus und diesem Vertrag.

4.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verletzung der Bedingungen dieses Vertrags, wenn die Verletzungen durch die Umstände (Ereignisse und Handlungen) hervorgerufen sind, die vom Willen des Auftragnehmers bezüglich der Umstände der höheren Gewalt nicht abhängen.

4.3. Gerät der Auftraggeber mit der Auszahlung der Vergütung dem Auftragnehmer in Verzug, zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Form von Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % von der Summe der Vergütung für jeden Verzugstag aus, jedoch nicht mehr als 50 % des Dienstleistungswertes.

4.4. Verletzt der Auftragnehmer die gemäß dem Punkt 2.5 des Vertrags festgelegten Fristen für die Erfüllung der Arbeiten, vermindert sich die Summe der Vergütung des Auftragnehmers um 0,1 % des Auftragswertes für jeden Verzugstag, jedoch nicht mehr als um 50 % von der Vergütungshöhe.

4.5. Die Auszahlung der Vertragsstrafe befreit nicht von der Erfüllung der Pflicht und der Schadenersatzleistung.

4.6. Die Parteien tragen auch andere Haftung, die durch diesen Vertrag und die Gesetzgebung der Republik Belarus festgelegt ist.

 

  1. VERTRAGSDAUER

 

5.1. Dieser Vertrag tritt in Kraft mit dessen Unterzeichnung von den Parteien und gilt innerhalb eines Jahres.

5.2. Nach Ablauf dieses Vertrags verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine der Parteien erklärt, dass sie es nicht wünscht, diesen Vertrag zu verlängern.

5.3. Die unterzeichneten Ausfertigungen des Vertrags richten die Parteien aneinander per Post. Vor dem Eingang des Vertrags in Urschrift anerkennen die Parteien die Gültigkeit der von ihnen unterzeichneten elektronischen Kopien dieses Vertrags.

5.4. Die Partei, die die Beziehungen nach diesem Vertrag nicht fortsetzen will, benachrichtigt darüber die andere Partei spätestens 30 Tage vor dem Ablauf des Vertrags.

  1. STREITIGKEITEN UND AUSEINANDERSETZUNGEN DER PARTEIEN

6.1. Etwaige Auseinandersetzungen, die bei der Erfüllung dieses Vertrags entstehen, unterliegen der Erledigung im Reklamationsverfahren.

6.2. Bei Nichterzielung der Verständigung in strittigen Fragen innerhalb von 60 Tagen nach der Entstehung der Auseinandersetzungen werden diese zur Erledigung auf dem Gerichtswege ins Gericht am Sitz des Auftraggebers gemäß der Prozessgesetzgebung der Republik Belarus übergeben.

 

  1. ÄNDERUNG UND ERLÖSCHEN DES VERTRAGS

 7.1. Änderung und Ergänzung dieses Vertrags sind nur im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien möglich und bedürfen der Schriftform und Unterzeichnung von den beiden Parteien.

7.2. Die Partei, die eine Änderung (Ergänzung) der Bedingungen dieses Vertrags anbietet, richtet an die andere Partei die jeweilige Benachrichtigung, die das Angebot der Änderung dieses Vertrags enthält.

7.3. Besteht die Zustimmung der beiden Parteien zur Vertragsänderung, fertigen die Parteien eine Vereinbarung über die Änderung des Vertrags ab, mit deren Unterzeichnung sie zu einem unabdingbaren Bestandteil dieses Vertrags wird und die Pflichten der Parteien unverändert bleiben.

7.4. Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien kann der Vertrag durch die Unterzeichnung von den Parteien über die Aufhebung des Vertrags oder in dem im Punkt 5.4 genannten Fall aufgehoben werden.

Seit dem Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Aufhebung des Vertrags tritt dieser Vertrag außer Kraft.

7.5. Dieser Vertrag kann von einer der Parteien einseitig gekündigt werden:

  • bei mehrmaligen (mehr als 2 Mal) Verletzungen der nach diesem Vertrag übernommenen Pflichten;
  • in anderen Fällen, die durch diesen Vertrag festgelegt sind;
  • in den Fällen, die durch die Gesetzgebung festgelegt sind.